Nachhaltigkeit im Leasing –Was geht? Was bleibt?
Die Corporate Sustainability Directive (CSRD) und die EU-Taxonomie bilden zentrale Elemente eines einheitlichen Nachhaltigkeitsreportings für Unternehmen. Doch die Komplexität und unzureichende Umsetzbarkeit dieser Regelwerke wurden zunehmend kritisiert. Um die bürokratischen Belastungen zu senken und damit die europäische Wirtschaft in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken hat die EU-Kommission daher Anfang 2025 Vorschläge zur Überarbeitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt („Omnibus I“). Einerseits soll der Kreis berichtspflichtiger Unternehmen deutlich verkleinert und auf sehr große Unternehmen begrenzt werden. Andererseits sollen die europäischen Berichtstandards (ESRS) in ihrem Umfang spürbar gestrafft werden. Ein überarbeiteter Entwurf der ESRS wird im Juli 2025 erwartet. Die finalen Regelungen sollen im Oktober 2025 vorliegen.
Angesichts der damit verbundenen Unsicherheiten in den Unternehmen, wurden die Umsetzungsfristen für bisher noch nicht berichtspflichtige Unternehmen („Wellen 2 und 3“) um zwei Jahre verschoben. Die entsprechende EU-Richtlinie zur Änderung der CSRD wurde bereits im Eilverfahren verabschiedet und soll nun bis zum Jahresende 2025 durch die einzelnen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.
In Deutschland steht die Einbindung der CSRD in nationales Recht weiterhin aus. Lediglich Unternehmen, die bereits nach der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) über nichtfinanzielle Aspekte zu Umwelt- und gesellschaftlichen Themen berichten, unterliegen auch weiterhin einer Reportingpflicht. Inwieweit sie die ESRS-Vorgaben bereits übernehmen, liegt derzeit im Ermessen des Unternehmens.
Aber auch Unternehmen, die bereits heute auf Basis einer nationalen Umsetzung der CSRD in einem anderen EU-Mitgliedsstaat über ihre wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte berichten, sollen entlastet werden. Für diese Gruppe („Welle 1“) schlägt die EU-Kommission vor, zunächst auf eine Reihe aufwendiger Berichtsinhalte und Datenpunkte zu verzichten (z. B. Offenlegung von Scope-3-Emissionen). Die Erleichterungen sollen bereits für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, gelten.
Wie die finalen Anpassungen von CSRD, Taxonomie und ESRS im Detail aussehen werden, bleibt abzuwarten. Der endgültige Gesetzestext des Omnibus-Pakets I wird frühestens Ende 2025 erwartet. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass viele Leasing-Gesellschaften nicht mehr unter die gesetzliche Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung fallen werden. Damit entfallen viele bürokratische Lasten. Verschwinden wird das Thema ESG allerdings nicht. Daher könnte es sich für Unternehmen auszahlen, die freigewordenen Ressourcen in strategische Überlegungen zu investieren, wie Chancen aus der Transformation genutzt und Risiken gemindert werden könnten.
EU hält am Green Deal fest
Klar ist, die EU hält am Green Deal und dem damit angestrebten Umbau der europäischen Wirtschaft fest. Klar ist auch, dass mehr EU-Mittel denn je bereitgestellt werden sollen, um die Transformation der Wirtschaft zu fördern. Die deutsche Leasing-Branche ist bereits heute ein starker Partner zur Finanzierung der Mobilitätswende. Über die Hälfte aller neu zugelassenen Pkw mit elektrischem Antrieb wird über Leasing realisiert. Auch im Bereich von Energie- und Wärmewende steigen die Leasing-Quoten deutlich an. Die nachhaltige Ausrichtung der Wirtschaft bleibt damit ein wichtiger Wachstumstreiber.
Aufsicht nimmt ESG-Risiken stärker in den Blick
Gleichzeitig zeigen Statistiken, dass Klimaveränderungen und Extremwetterereignisse stetig zunehmen. Daher ist es nicht überraschend, dass die Aufsichtsbehörden von Banken und Finanzdienstleistern erwarten, dass sie ESG-Risiken stärker in den Blick nehmen und in ihren Strategieprozess, das interne Risikomanagement und die Vergaberichtlinien einbinden. Mit der 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sind auch Leasing-Gesellschaften aufsichtsrechtlich verpflichtet, sich mit ESG-Risiken auseinanderzusetzen. Im Rahmen der jüngsten Sustainable Finance Konferenz der BaFin im Mai 2025 betonte Präsident Mark Branson, dass sich beaufsichtigte Unternehmen noch intensiver mit ESG-Risiken, insbesondere den physischen Risiken, befassen sollten.
Trotz aller Bemühungen zur Entbürokratisierung bleibt eine Reihe gesetzlicher Anforderungen bestehen. Banken werden auch zukünftig ESG-Risiken in ihrem Risikomanagement und den Kreditvergaben berücksichtigen, Taxonomiequoten ausweisen und ihre ESG-Strategie und Transitionspläne offenlegen müssen. Über den sogenannten Trickle Down Effekt sind Leasing-Gesellschaften mindestens als Kunde einer Bank somit indirekt weiterhin von der ESG-Regulatorik betroffen und in der Pflicht, ESG-Daten über das eigene Unternehmen und Portfolio bereitzustellen.
Freiwillige Berichtsstandard VSME für KMU
Der freiwillige Berichtsstandard VSME, soll kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützen, wesentliche ESG-Angaben in einem strukturierten Format zusammenzustellen. Es wird erwartet, dass die EU-Kommission in Kürze eine entsprechende Rechtsgrundlage zum VSME schafft und sich dieses Berichtsformat als Marktstandard zur freiwilligen Offenlegung von ESG-Informationen etablieren wird.
Fazit: ESG bleibt strategisch relevantes Thema
Trotz der geplanten Vereinfachungen im europäischen Nachhaltigkeitsreporting bleibt ESG ein strategisch relevantes Thema. Zwar dürften viele Gesellschaften künftig von gesetzlichen Berichtspflichten ausgenommen sein, doch erfordert der zunehmende regulatorische und marktseitige Druck weiterhin eine aktive Auseinandersetzung mit ESG-Risiken und -Chancen. Wer heute freiwillig Transparenz zeigt und ESG-Daten strukturiert erfasst, verschafft sich nicht nur Vorteile bei Finanzierungspartnern, sondern positioniert sich auch zukunftssicher im Transformationsprozess.
Man könnte meinen, dass das Thema Nachhaltigkeit immer weiter in den Hintergrund tritt. Ich erlaube mir, dazu Mark Branson zu zitieren: "Der Hype rund um nachhaltige Finanzprodukte ist vorbei. Aber der Hype war auch kontraproduktiv. Er hat zu Greenwashing geführt, zu überschwänglichem Marketing – und dann zu den erforderlichen Korrekturen. Aber Nachhaltigkeit – oder ESG – bleibt ein zentrales Thema für die Finanzbranche. Insbesondere das E. Also die umweltbezogenen Aspekte von Nachhaltigkeit. Vor allem der Klimawandel, der immer weiter voranschreitet. Hier haben wir, das muss man so drastisch sagen, eine globale Krise. Die wissenschaftlich fundierten Daten und Fakten sind eindeutig."
Wir als Leasing-Branche können und müssen einen entscheidenden Beitrag zur nachhaltigen Transformation der deutschen Wirtschaft beitragen. Wir arbeiten im Verband gezielt daraufhin, die Leasing-Gesellschaften bei dieser Aufgabe zu unterstützen: Wobei wir uns einerseits für einen angemessen Umgang mit Regulatorik und Reporting-Bestimmungen einsetzen und andererseits Wege ebnen, nachhaltige Assets auch im Wege des Leasing finanzierbar zu machen.
André Rolfes, Leiter der BDL-Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit
