Leasing als Hebel für öffentliche Investitionen

Empfehlungen zur Umsetzung des Sondervermögens Infrastruktur

Marode Brücken, gesperrte Straßen, überlastete Schienennetze – die Infrastruktur in Deutschland kommt zunehmend an ihre Belastungsgrenze. Auch die digitale Versorgung hinkt vielerorts hinterher. Besonders in Städten und Gemeinden zeigt sich der Investitionsrückstand deutlich: Laut KfW-Kommunalpanel 2024 beläuft er sich auf rund 186 Milliarden Euro. Über ein Viertel davon – rund 54,8 Milliarden Euro – entfällt allein auf Schulen. Die überalterte Bausubstanz gefährdet nicht nur die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sondern auch die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Umso dringlicher ist es, gezielt in den Erhalt und Ausbau zentraler Infrastrukturen zu investieren.

Mit dem geplanten Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro will die Bundesregierung ein klares Signal setzen: Infrastruktur, Energie, Mobilität und Digitalisierung sollen modernisiert, gestärkt und beschleunigt werden. Leasing kann als schlagkräftiges Finanzierungsinstrument die Ziele unterstützen. Es wird im geplanten Sondervermögen bislang nicht explizit als hilfreiches und mehrwertschaffendes Instrument berücksichtigt, obwohl es sofort Investitionen auslösen könnte. Der BDL hat dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) daher ein Positionspapier vorgelegt, das konkrete Empfehlungen für das Errichtungsgesetz zum Sondervermögen enthält.

Drei Säulen für mehr Investitionen – und ein vielseitiges Instrument

Im Koalitionsvertrag ist von einem Drei-Säulen-Modell der Infrastrukturfinanzierung die Rede: staatliche Haushaltsmittel, nutzerfinanzierte Modelle (z. B. Gebühren) und privates Kapital. Leasing ordnet sich der dritten Säule zu; es erschließt privates Kapital für öffentliche Zwecke, ohne klassische Haushaltsmittel sofort zu binden. Anders als komplexe ÖPP-Modelle ist Leasing schnell umsetzbar, standardisiert und auch in kleineren Beschaffungsprojekten anwendbar. Mit Leasing werden weder Bau- noch Betriebsrisiken übertragen, sondern Leasing fokussiert sich auf die Finanzierung– ein Vorteil in vielen kommunalen oder institutionellen Konstellationen.

Leasing in der Praxis – vielfältig einsetzbar

Bereits heute werden über Leasing verschiedenste Güter beschafft: von IT für Schulen und Verwaltungen über Wärmepumpen, Solaranlagen und Ladeinfrastruktur bis hin zu medizinischen Geräten, E-Autos, E-Bussen oder sogar E-Loks. In vielen Fällen handelt es sich dabei um kombinierte Projekte, etwa wenn Gebäude im Rahmen eines ÖPP-Projekts saniert und parallel digitale Ausstattungen über Leasing bereitgestellt werden. Die Trennung zwischen baulicher und technischer Leistung erlaubt flexible Projektgestaltungen und beschleunigt die Umsetzung.

Ein Beispiel: Im Rahmen eines kommunalen Schulprojekts werden Gebäude energetisch saniert, die digitale Ausstattung aber separat über Mobilien-Leasing finanziert. Ähnlich funktioniert es bei Verkehrsbetrieben, die Busse und Ladeinfrastruktur nicht mehr kaufen, sondern leasen. Das schont Liquidität und ermöglicht gleichzeitig technologische Modernisierung.

Finanzierungsleasing als investitionsnahe Lösung anerkennen

Ein zentrales Anliegen des BDL ist die rechtliche und haushaltsrechtliche Anerkennung von Finanzierungsleasing als investitionsähnliches Instrument. Denn obwohl Leasing-Verträge de facto Investitionen ermöglichen, gelten sie derzeit oft nicht als investive Maßnahme im Sinne des Haushaltsrechts. Der Leasing-Nehmer erhält das geleaste Wirtschaftsgut sofort zur Nutzung, trägt das Investitionsrisiko und es erfolgt kein unmittelbarer Eintrag in die Bilanz der öffentlichen Hand. Gerade diese Bilanzneutralität kann ein strategischer Vorteil sein, um Beschaffung trotz angespannter öffentlicher Haushalte zu ermöglichen.

Konkrete Empfehlungen für das Errichtungsgesetz

Damit Leasing seine Wirkung im Rahmen des Sondervermögens vollständig entfalten kann, schlägt der BDL mehrere konkrete Maßnahmen vor:

  • Leasing-Finanzierungen sollten ausdrücklich im Errichtungsgesetz zum Sondervermögen verankert werden, mit definierten Abrufbudgets und Rückzahlungsmodellen
  • Mobilien-Leasing muss als investitionsnahe Maßnahme in Förderleitlinien integriert werden
  • Die Leasing-Fähigkeit von Wirtschaftsgütern sollte in den einschlägigen Verwaltungsrichtlinien ausdrücklich zugelassen werden
  • Eine eigene Leasing-Komponente auf der Bundesbeschaffungsplattform („Kaufhaus des Bundes“) könnte standardisierte Abrufverträge ermöglichen
  • Für nachhaltige Mobilität und strategisch wichtige Investitionen – etwa in digitale Infrastruktur – sollte es Schwellenwerterhöhungen oder Ausnahmen zugunsten von Leasing geben

Leasing muss als ein effektives Instrument, das Unternehmen Investitionen schnell und bilanzschonend ermöglicht, politisch anerkannt werden. Wenn wir Deutschlands Infrastruktur wirklich modernisieren wollen, muss Finanzierungsleasing im Sondervermögen als investitionsähnliches Instrument verankert werden. Denn Leasing ist ein kraftvoller Hebel für Zukunftsinvestitionen.

Dr. Claudia Conen, Hauptgeschäftsführerin des BDL

Leasing aktiviert Investitionspotenziale

Im Jahr 2024 hat die Leasing-Branche Investitionen über 80 Milliarden Euro in neue Wirtschaftsgüter finanziert und realisiert. Diese Zahl unterstreicht die Relevanz von Leasing als Investitionsmotor. Voraussetzung für einen breiteren Einsatz auch im öffentlichen Sektor ist jedoch die Einbettung in bestehende Förder- und Vergabestrukturen. Dazu gehören unter anderem:

  • die Berücksichtigung von Leasing in § 97 GWB („Grundsätze der Vergabe“)
  • die Aufnahme leasingfähiger Investitionen in Bundesprogramme
  • standardisierte Mustervorlagen für Förderanträge, die Leasing berücksichtigen

Leasing braucht rechtliche Öffnung und politischen Willen

Finanzierungsleasing von Immobilien und Mobilien ist eine sinnvolle Ergänzung, wenn operative Handlungsfähigkeit, technologische Erneuerung und haushaltskonforme Umsetzung auf finanzielle und bilanzielle Engpässe treffen.

Leasing verbindet wirtschaftliche Effizienz mit haushaltspolitischer Flexibilität. Damit dieses Potenzial für die Transformation von Infrastruktur, Energieversorgung und öffentlicher Verwaltung genutzt werden kann, braucht es ein Bekenntnis zu Leasing in den Förderleitlinien, Klarheit in Politik und Gesetzgebung sowie Offenheit in der Vergabepraxis,

erklärt Dr. Conen.

Infrastruktur auf einen Blick
Infrastruktur wird in drei zentrale Bereiche gegliedert: technische, soziale und grüne Infrastruktur.

Technische Infrastruktur

Dazu zählen alle grundlegenden Einrichtungen, die wirtschaftliche Abläufe ermöglichen: Verkehrswege (Straße, Schiene), Energie- und Wassernetze sowie digitale Kommunikationssysteme.

Soziale Infrastruktur
Sie sichert das gesellschaftliche Miteinander und stärkt die Lebensqualität. Gemeint sind unter anderem Schulen, Krankenhäuser, Polizei und soziale Dienste.

Grüne Infrastruktur
 
Naturnahe Flächen wie Parks, Grünstreifen oder Schutzgebiete verbessern Klima, Umwelt und Lebensqualität.