Leasing von Wärmepumpen: Ein neues Kapitel in der Energiewende
Die Wärmepumpe steht im Zentrum der deutschen Wärmewende. Sie ist eine Schlüsseltechnologie für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors. Millionen Öl- und Gasheizungen müssen in den kommenden Jahren ersetzt werden. Der Handlungsdruck steigt: politisch, ökonomisch und gesellschaftlich. Gleichzeitig fehlt es vielerorts an bezahlbaren, praxistauglichen Lösungen. Der Umstieg scheitert in vielen Fällen nicht an der Technik, sondern an den Kosten. Hohe Investitionen schrecken ab. Genau hier setzen Leasing-Modelle an: Sie entlasten bei der Finanzierung, ermöglichen einen schnellen Einstieg in moderne Technik und machen die Wärmepumpe wirtschaftlich nutzbar.
Der BDL ist überzeugt: Leasing-Angebote können helfen, die Wärmewende voranzubringen. Deshalb hat er sich erfolgreich dafür eingesetzt, Rahmenbedingungen zu schaffen, um Wärmepumpen als leasingfähiges und zugleich förderfähiges Asset zu etablieren.
Nach 1,5 Jahren Überzeugungsarbeit waren die notwendigen Voraussetzungen erfüllt: Die Leasing-Fähigkeit im Zivilrecht, die steuerliche Anerkennung und die Förderfähigkeit als Investition:
- Förderfähigkeit: Wärmepumpen gelten nun auch dann als förderfähige Investition, wenn sie nicht im Eigentum des Endnutzers stehen.
- Zivilrechtliche Leasing-Fähigkeit: Wärmepumpen können unter Beachtung der vertragsrechtlichen Ausgestaltung als sonderrechtsfähig gewertet werden.
- Steuerrechtliche Leasing-Fähigkeit: Dem Zivilrecht folgend erkennt auch die Finanzverwaltung eine vorübergehende Zurverfügungstellung der Wärmepumpe unter bestimmt Voraussetzungen an.
Die größte inhaltliche Neuerung besteht dabei in einem Perspektivwechsel der Förderung: Erstmals wird das Prinzip „Nutzung statt Eigentum“ ausdrücklich als förderfähige Investitionsform anerkannt. Diese Weichenstellung markiert nicht nur einen politischen Erfolg, sondern auch eine strukturelle Öffnung für innovative Geschäftsmodelle im Bereich der Energieinfrastruktur.
Leasing als Enabler – Neue Chancen für Haushalte und Versorger
Die neue rechtliche und förderpolitische Grundlage ermöglicht es, Wärmepumpen in zwei zentralen Geschäftsmodellen zu anzubieten:
- Direktes B2C-Leasing: Privatkunden leasen die Wärmepumpe direkt über ein Finanzierungsmodell, das mit bekannten Strukturen vergleichbar ist. Die monatliche Leasing-Rate ersetzt dabei eine hohe Anfangsinvestition.
- Indirektes B2B-Leasing: Energieversorger, Stadtwerke oder Contracting-Anbieter treten als Leasing-Nehmer auf und bieten ihren Kunden Komplettpakete an, inklusive Wärmepumpe, Installation, Betrieb, Service und Abrechnung. Die Leasing-Gesellschaft agiert im Hintergrund als Infrastrukturfinanzierer und -partner.
Beide Modelle profitieren davon, dass die Förderlandschaft jetzt technologieoffene und investitionsfreundliche Bedingungen geschaffen hat, in denen private und institutionelle Anbieter gleichermaßen agieren können.
Steigende Kosten für Gas und Öl befeuern Nachfrage
Die anstehende Einführung des Europäischen Emissionshandelssystems 2 (ETS2) führt zu einer marktbasierten Bepreisung der CO2-Emissionszertifikate im Verkehrs- und Gebäudesektor. Aktuelle Prognosen rechnen mit einem deutlichen Anstieg der Kosten für fossile Brennstoffe. Die Wärmepumpe wird im Vergleich attraktiver. Vor diesem Hintergrund sollte die Wärmepumpe vor einem Nachfragezuwachs in den kommenden Jahren stehen.